Steuern

 

Beim Kauf von Immobilien in Bulgarien werden Sie zum ausländischen Investor. Daher zahlen Sie alle Steuern und Abgaben, die nach bulgarischem Recht vorgesehen sind.

Als ausländischer Investor haben Sie das Recht, Einkünfte und Gewinne auf dem Gebiet der Republik Bulgarien frei zu verwenden und Einkünfte, Gewinne und andere Geldbeträge in Fremdwährung außerhalb der Republik Bulgarien ungehindert zu transferieren, jedoch nur nach Nachweis der Entrichtung von Steuern und Abgaben. Wenn Sie in Bulgarien einer Erwerbstätigkeit nachgehen, gilt diese Regel ebenfalls für Sie.

Am 8. Juni 1993 schlossen die Regierung der Russischen Föderation und die Regierung der Republik Bulgarien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Gemäß diesem Abkommen kann der Steuerpflichtige nach Wahl bestimmte Steuerarten entweder in Russland oder in Bulgarien entrichten, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. 
Das Abkommen bezieht sich auf Steuern auf Einkommen und Vermögen.

 

Steuern, auf die das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Anwendung findet:

 

Russische Steuern

-  Einkommensteuer natürlicher Personen (einschließlich aus Vermietung, Veräußerung oder sonstiger Nutzung von Immobilien usw.);

-  Grundsteuer natürlicher Personen;

-  Körperschaftsteuer;

 

-  Grundsteuer juristischer Personen

 

Bulgarische Steuern

-  Steuer auf das Gesamteinkommen;

-  Körperschaftsteuer;

-  Steuer auf Gebäude

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